08 June 2026, 10:00

100.000-Euro-Strafe für Meta wegen ignorierter Löschanordnung

Strafe von 100.000 Euro

100.000-Euro-Strafe für Meta wegen ignorierter Löschanordnung

Ein deutsches Gericht hat Meta zu einer Strafe von 100.000 Euro verurteilt, weil das Unternehmen falsche Behauptungen über einen Soldaten, der im Gazastreifen eingesetzt war, nicht gelöscht hatte. Die Beiträge waren auf Facebook erschienen und blieben trotz einer gerichtlichen Anordnung zur Löschung online. Das Urteil folgt auf einen Rechtsstreit, den der Soldat gegen den Social-Media-Konzern angestrengt hatte.

Der Fall begann, als der Soldat vor der Presskammer des Landgerichts Frankfurt Klage einreichte. Am 23. März 2026 ordnete das Gericht an, dass Meta die falschen Beiträge unverzüglich entfernen müsse. Gleichzeitig warnte es das Unternehmen vor möglichen Strafen, falls die Inhalte weiter verfügbar blieben.

Meta kam der Löschungsanordnung jedoch erst nach 15 bis 17 Tagen nach. Die Beiträge wurden schließlich am 8. und 10. April 2026 entfernt – allerdings erst, nachdem das Gericht bereits ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet hatte. Am 8. April wurde wegen der Verzögerung ein Antrag auf Verhängung eines Bußgelds gestellt.

Während der Verhandlung führte Meta interne Verzögerungen als Grund für die Nichtbefolgung an. Das Gericht wertete diese Erklärungen jedoch nicht als Entschuldigung, sondern als erschwerend. Es kam zu dem Schluss, dass das Vorgehen des Unternehmens auf systemische Nachlässigkeit und eine Missachtung gerichtlicher Anordnungen hindeute.

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Am 28. Mai 2026 verhängte das Landgericht Frankfurt die Strafe in Höhe von 100.000 Euro. In der Begründung hieß es, die Sanktion sei aufgrund der Schwere und Dauer des Verstoßes gerechtfertigt. Meta hat nun die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde gegen das Urteil vorzugehen.

Die Strafe ist eine deutliche Konsequenz aus Metas Versäumnis, umgehend einem Gerichtsbeschluss nachzukommen. Durch die Klage des Soldaten ist ein Urteil ergangen, das die Verantwortung von Social-Media-Plattformen bei der Entfernung diffamierender Inhalte unterstreicht. Das Unternehmen steht nun vor der Wahl, die Strafe zu akzeptieren oder innerhalb der gesetzten Frist Rechtsmittel einzulegen.

Quelle